opencaselaw.ch

1-BE.2011.28

Aargau · 2011-05-19 · Deutsch AG

Beschwerdebegründung; Gewähren einer Nachfrist für detaillierte Begründung; Fristwiederherstellung - Gestützt auf § 43 Abs. 2 und 3 VRPG kann keine Nachfrist zur Nachreichung einer detaillierten Begründung einer Beschwerde verlangt werden (E. I./3.2.). - Übernimmt ein Rechtsvertreter ein Mandat, obschon er wegen Ferienabwesenheit nicht in der Lage ist, rechtzeitig eine detaillierte Beschwerdebegründung zu verfassen, besteht kein Anlass, unter dem Titel der Fristwiederherstellung eine Nachfrist anzusetzen (E. I./3.3.).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 19.05.2011 1-BE.2011.28

Beschwerdebegründung; Gewähren einer Nachfrist für detaillierte Begründung; Fristwiederherstellung

- Gestützt auf § 43 Abs. 2 und 3 VRPG kann keine Nachfrist zur Nachreichung einer detaillierten Begründung einer Beschwerde verlangt werden (E. I./3.2.).

- Übernimmt ein Rechtsvertreter ein Mandat, obschon er wegen Ferienabwesenheit nicht in der Lage ist, rechtzeitig eine detaillierte Beschwerdebegründung zu verfassen, besteht kein Anlass, unter dem Titel der Fristwiederherstellung eine Nachfrist anzusetzen (E. I./3.3.).

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer