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1-BE.2009.9

Aargau · 2009-07-09 · Deutsch AG

Verfahren; Verfahrensbeginn bei von Amtes wegen eingeleiteten Verfahren Bei von Amtes wegen eingeleiteten Verfahren wird hinsichtlich des Verfahrensbeginns in der Regel frühestens auf den Zeitpunkt abgestellt, in welchem der ausländischen Person das rechtliche Gehör gewährt wurde (E. II./1.4.).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 09.07.2009 1-BE.2009.9

Verfahren; Verfahrensbeginn bei von Amtes wegen eingeleiteten Verfahren Bei von Amtes wegen eingeleiteten Verfahren wird hinsichtlich des Verfahrensbeginns in der Regel frühestens auf den Zeitpunkt abgestellt, in welchem der ausländischen Person das rechtliche Gehör gewährt wurde (E. II./1.4.).

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