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1-BE.2009.29

Aargau · 2010-08-20 · Deutsch AG

Freizügigkeitsabkommen; Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Familiengemeinschaft; anwendbares Recht. Eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach gescheiterter Ehe bestimmt sich auch dann nach den Normen des AuG, wenn der betroffenen Person ursprünglich im Rahmen eines Familiennachzugs gemäss Freizügigkeitsabkommen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist (E. II./5.).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 20.08.2010 1-BE.2009.29

Freizügigkeitsabkommen; Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Familiengemeinschaft; anwendbares Recht. Eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach gescheiterter Ehe bestimmt sich auch dann nach den Normen des AuG, wenn der betroffenen Person ursprünglich im Rahmen eines Familiennachzugs gemäss Freizügigkeitsabkommen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist (E. II./5.).

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