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1-BE.2008.25

Aargau · 2008-08-22 · Deutsch AG

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel und Härtefall Die zuständigen Behörden des Kantons Aargau haben i.c. lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Kantonswechsel erfüllt sind, nicht aber, ob dem Beschwerdeführer eine Härtefallbewilligung zu erteilen ist. Ein solches Gesuch wäre allenfalls im ursprünglichen Bewilligungskanton einzureichen (E. II./8.2.).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 22.08.2008 1-BE.2008.25

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel und Härtefall Die zuständigen Behörden des Kantons Aargau haben i.c. lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Kantonswechsel erfüllt sind, nicht aber, ob dem Beschwerdeführer eine Härtefallbewilligung zu erteilen ist. Ein solches Gesuch wäre allenfalls im ursprünglichen Bewilligungskanton einzureichen (E. II./8.2.).

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