Familiennachzug; Recht auf Achtung des Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK Eingriff in das durch Art. 8 EMRK geschützte Familienleben i.c. bejaht. Der Beschwerdeführer mit ägyptisch-schweizerischer Doppelbürgerschaft, der seinen Sohn aus Ägypten nachziehen will, lebt zwar getrennt von seiner Schweizer Tochter, pflegt jedoch eine aussergewöhnlich enge Beziehung zu ihr. Unter diesen Umständen ist es ihm nicht zuzumuten, sich zwischen seinen beiden Kindern entscheiden zu müssen (Erw. II./4.3.).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 07.09.2007 1-BE.2007.20
Familiennachzug; Recht auf Achtung des Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK Eingriff in das durch Art. 8 EMRK geschützte Familienleben i.c. bejaht. Der Beschwerdeführer mit ägyptisch-schweizerischer Doppelbürgerschaft, der seinen Sohn aus Ägypten nachziehen will, lebt zwar getrennt von seiner Schweizer Tochter, pflegt jedoch eine aussergewöhnlich enge Beziehung zu ihr. Unter diesen Umständen ist es ihm nicht zuzumuten, sich zwischen seinen beiden Kindern entscheiden zu müssen (Erw. II./4.3.).
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