Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Vollzug der Wegweisung Vollzug der Wegweisung trotz psychischer Probleme des Beschwerdeführers bei entsprechenden Vorkehrungen zulässig (Erw. II./8.2.). Sollte der Vollzug aufgrund der psychischen Probleme unzulässig werden, wäre beim BFM eine vorläufige Aufnahme zu beantragen (Erw. II./8.3.).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 27.06.2007 1-BE.2007.11
Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Vollzug der Wegweisung Vollzug der Wegweisung trotz psychischer Probleme des Beschwerdeführers bei entsprechenden Vorkehrungen zulässig (Erw. II./8.2.). Sollte der Vollzug aufgrund der psychischen Probleme unzulässig werden, wäre beim BFM eine vorläufige Aufnahme zu beantragen (Erw. II./8.3.).
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