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1-BE.2005.49

Aargau · 2006-03-03 · Deutsch AG

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Bei der Beurteilung, ob einem Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden soll, dürfen auch Verurteilungen berücksichtigt werden, welche aus dem Strafregisterauszug wieder gelöscht wurden (Erw. II./4.3.4.). Liegt ein Fehlverhalten des Ausländers vor, ist bei Bemessung des öffentlichen Interesses zu berücksichtigen, wie lange die Tat zurückliegt, ob sich der Betroffene vor und nach der Tat tadellos verhalten hat und wie lange er sich insgesamt in der Schweiz aufhält (Erw. II./4.4.1.). Eine Härtefallbewilligung kann unter Umständen auch dann erteilt werden, wenn sich der Betroffene in den vorangehenden neun Jahren nicht deliktsfrei verhalten hat (Erw. II./4.5.).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 03.03.2006 1-BE.2005.49

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Bei der Beurteilung, ob einem Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden soll, dürfen auch Verurteilungen berücksichtigt werden, welche aus dem Strafregisterauszug wieder gelöscht wurden (Erw. II./4.3.4.). Liegt ein Fehlverhalten des Ausländers vor, ist bei Bemessung des öffentlichen Interesses zu berücksichtigen, wie lange die Tat zurückliegt, ob sich der Betroffene vor und nach der Tat tadellos verhalten hat und wie lange er sich insgesamt in der Schweiz aufhält (Erw. II./4.4.1.). Eine Härtefallbewilligung kann unter Umständen auch dann erteilt werden, wenn sich der Betroffene in den vorangehenden neun Jahren nicht deliktsfrei verhalten hat (Erw. II./4.5.).

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