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Rechtsverzögerung

Ag Baugesetzgebung · 2016-04-22 · Deutsch AG

Bei einer Rechtsverzögerungsbeschwerde sind Einwände inhaltlicher Art grundsätzlich nicht zu prüfen, und auf Einwände, die sich auf eine fernere Vergangenheit beziehen, ist nicht einzutreten. Richtet sie sich gegen eine behördliche Anordnung, muss sie innert üblicher Rechtsmittelfrist erhoben werden (Erw. 1.2).

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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 22.04.2016 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 22.04.2016 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 22.04.2016

Bei einer Rechtsverzögerungsbeschwerde sind Einwände inhaltlicher Art grundsätzlich nicht zu prüfen, und auf Einwände, die sich auf eine fernere Vergangenheit beziehen, ist nicht einzutreten. Richtet sie sich gegen eine behördliche Anordnung, muss sie innert üblicher Rechtsmittelfrist erhoben werden (Erw. 1.2).

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