Die Belastungsgrenzwerte für Lärmimmissionen müssen auch gegenüber der eigenen Liegenschaft eingehalten werden (Erw. 6). - Sie gelten für lärmempfindliche Räume, insbesondere auch für eine offene Küche, die Teil des eigentlichen Wohnraums ist (Erw. 6.2.2).
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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 19.02.2018 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 19.02.2018 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 19.02.2018
Die Belastungsgrenzwerte für Lärmimmissionen müssen auch gegenüber der eigenen Liegenschaft eingehalten werden (Erw. 6). - Sie gelten für lärmempfindliche Räume, insbesondere auch für eine offene Küche, die Teil des eigentlichen Wohnraums ist (Erw. 6.2.2).
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