opencaselaw.ch

Gewachsenes Terrain; Gebäudehöhe und Geschossigkeit einer gestaffelten Baute

Ag Baugesetzgebung · 2011-04-29 · Deutsch AG

Bewilligte Terrainveränderungen definieren einen neuen Terrainverlauf, der als massgebendes "gewachsenes Terrain" für spätere Neubauten, aber auch für Um- und Erweiterungsbauten gilt (§ 13 ABauV; Erw. 6). Die Gebäudehöhe und die Geschossigkeit einer gestaffelten (terrassierten) Baute werden ab anschliessendem gewachsenem Terrain gemessen, auch wenn ihrer Fassade eine andere gestaffelte Baute voransteht und sie verdeckt (Erw. 8).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 29.04.2011 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 29.04.2011 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 29.04.2011

Bewilligte Terrainveränderungen definieren einen neuen Terrainverlauf, der als massgebendes "gewachsenes Terrain" für spätere Neubauten, aber auch für Um- und Erweiterungsbauten gilt (§ 13 ABauV; Erw. 6). Die Gebäudehöhe und die Geschossigkeit einer gestaffelten (terrassierten) Baute werden ab anschliessendem gewachsenem Terrain gemessen, auch wenn ihrer Fassade eine andere gestaffelte Baute voransteht und sie verdeckt (Erw. 8).

Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung