Ein Entscheid ist trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung und Bezeichnung anfechtbar, wenn die Behörde darin Rechte oder Pflichten einer Partei verbindlich regelt (Erw. 1). - Die Nachbarin und der Nachbar dürfen die Akten eines Baubewilligungsverfahrens auch noch nach rechtskräftiger Erledigung einsehen, um die Einhaltung der Baubewilligung überprüfen zu können. Das IDAG ist hier nicht anwendbar, da das spezifische Interesse (parteiliche Verfahrensrechte), und nicht das Öffentlichkeitsprinzip, das Akteneinsichtsrecht legitimiert (Erw. 2 und 3).
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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 12.03.2018 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 12.03.2018 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 12.03.2018
Ein Entscheid ist trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung und Bezeichnung anfechtbar, wenn die Behörde darin Rechte oder Pflichten einer Partei verbindlich regelt (Erw. 1). - Die Nachbarin und der Nachbar dürfen die Akten eines Baubewilligungsverfahrens auch noch nach rechtskräftiger Erledigung einsehen, um die Einhaltung der Baubewilligung überprüfen zu können. Das IDAG ist hier nicht anwendbar, da das spezifische Interesse (parteiliche Verfahrensrechte), und nicht das Öffentlichkeitsprinzip, das Akteneinsichtsrecht legitimiert (Erw. 2 und 3).
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